1. Lieferung, Abnahme
a) Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen
anzunehmen.
b) Wird die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder
Fertigstellungsfristen durch von uns nicht zu vertretende Umstände
behindert, z.B. durch Streik oder höhere Gewalt, so verlängert
sich die Frist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert
die Behinderung der Lieferung länger als 8 Wochen an, kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
c) Können wir bei Nichtabnahme des Kaufgegenstandes
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beträgt
dieser ohne besonderen Nachweis 20 % des Kaufpreises (ausschließlich
Mehrwertsteuer), es sei denn, daß nachweislich ein Schaden
überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe
entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren
Schadens bleibt uns vorbehalten.
2. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften
neuen Gegenstände beträgt 6 Monate ab Übergabe. Beim
Verkauf gebrauchter Sachen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen,
sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
b) Offensichtliche Mängel müssen innerhalb
10 Werktagen ab Übergabe bzw. Abnahme schriftlich gerügt
werden, andernfalls sind wir insoweit von unserer Gewährleistungspflicht
befreit.
c) Die Gewährleistungspflicht besteht nicht
bei einem Fehler oder Schaden, der auf einer falschen Installation,
falschen Bedienung oder der Verwendung ungeeigneten oder fehlerhaften
Zubehörs (z.B. Batterien) durch den Kunden beruht. Dasselbe
gilt bei einem Fehler, der auf unzureichenden örtlichen Empfangsbedingungen
oder auf einer mangelhaften Antenne beruht.
d) Bei Eingriffen des Kunden oder eines Dritten
in den als mangelhaft beanstandeten Gegenstand hat der Kunde den
Nachweis zu erbringen, daß der gerügte Fehler nicht auf
diesem Eingriff beruht.
e) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor,
so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur
Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels
sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten
zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß
die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht
wurde.
f) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder
sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit
oder nicht imstande, oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so
ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
3. Eigentumsvorbehalt
a) Der Kaufgegenstand bleibt unser Eigentum, bis
der Kunde alle uns aus dem zugrundeliegenden Vertrag zustehenden
Ansprüche erfüllt hat. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt
auch für unsere Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem
Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen
nachträglich entstehen. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur
von uns nicht in angemessener Frist ausgeführt wird oder fehlgeschlagen
ist: Solange der Eigentumsvorbehalt besteht darf der Kaufgegenstand
nicht veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt
werden, ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung
untersagt.
b) Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist ihm
die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang
gestattet. Der Kunde tritt für diesen Fall seine Forderung
aus dem Weiterverkauf einschließlich aller Nebenrechte bis
zur Höhe unserer ihm gegenüber bestehenden Forderung bereits
jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an und verpflichten
uns, abgetretene Forderungen insoweit freizugeben, als sie unsere
noch offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
c) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
hat der Kunde den Kaufgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln
und sorgfältig zu verwahren. Ferner hat er alle erforderlichen
Wartungsarbeiten und Instandsetzungen unverzüglich ausführen
zu lassen.
d) Von Zugriffen Dritter, insbesondere von einer
Pfändung sowie der Ausübung eines Pfandrechts, sowie der
Zerstörung, Beschädigung oder des Verlust hat uns der
Kunde unverzüglich schriftlich zu informieren.
4. Preise, Zahlung
a) Wenn nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise
ab unserem Betriebssitz.
b) Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich
anders vereinbart, sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Reparaturrechnungen
sind stets bar zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber
und aufgrund besonderer Vereinbarung angenommen.
c) Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder Aufrechnung
ist uns gegenüber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht
des Kunden wegen Gegenansprüchen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen, ist ausgeschlossen.
5. Haftung
Unsere Haftung für die Verletzung vertraglicher
Pflichten ist ausgeschlossen, sofern uns nur leichte Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig
verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche
aus Verschulden bei Vertragsschluß.
6. Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten
ist unser Betriebssitz.
b) Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist als Gerichtsstand - auch für Scheck-
und Wechselprozesse - unser Betriebssitz vereinbart. Derselbe Gerichtsstand
gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach
Vertragsschluß aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Wird sind nach unserer Wahl auch berechtigt,
Klage am Sitz des Kunden zu erheben. Von jedem Wechsel der Wohnung
oder des Geschäftslokals hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu informieren.